Honorar
Unsere Honorarkosten setzen sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen. Wir arbeiten mit kombinierten Verfahren, die psychotherapeutische wie hypnotherapeutische Anteile haben.
Unser Honorarsatz für Einzeltherapie/Paartherapie/Familientherapie beträgt:
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€ 85.- / Std. (60 Min.)
Als Klient in meiner Praxis für Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz sind Sie Selbstzahler, unabhängig davon wie Sie versichert sind. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung. Den Betrag zahlen Sie im Anschluss an die Sitzung in bar oder per Karte.
Oftmals sind bereits wenige Sitzungen hilfreich ...
Meine therapeutische Arbeit (Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, u. soweit möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen) als Heilpraktiker(in) für Psychotherapie ist gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Coaching, klassische Beratungen und Supervisionen bieten wir jedoch nicht an. Im Bedarfsfall vermitteln wir Ihnen gerne entsprechende Adressen.
... und Termine sind in der Regel zeitnah und ohne lange Wartezeit möglich!
In einem unverbindlichen, kostenfreien Informationsgespräch (bis 30 Min) haben Sie die Möglichkeit, mir in meiner Praxis Ihr Anliegen zu schildern. Dabei können Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen. Sie werden spüren, ob ich Ihnen auf Ihrem Weg weiterhelfen kann.
Auf unserer Website nach Begriffen oder Themen suchen.
Private Krankenversicherer (PKV) übernehmen im günstigsten Fall ganz, ansonsten teilweise die Kosten einer Behandlung für Psychotherapie über den Heilpraktiker, wenn in Ihrem Vertrag dies tariflich eingeschlossen ist. Sprechen Sie bitte im Bedarfsfall vorher mit Ihrem Versicherer. Er kann Ihnen eine verbindliche Auskunft geben. Gerne unterstütze ich Sie und erteile Ihrer Krankenkasse entsprechende Auskünfte in Bezug auf die "medizinische Notwendigkeit" der Behandlung, über meinen "Ausbildungstand in Psychotherapie" und über die notwendigen Therapieverfahren.
Menschen ist das Wiedererlangen ihres seelischen Wohlbefindens meist mehr wert als anderes
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Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten einer Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht, weil deren Praxen keine sogenannte "Kassenzulassung" haben und lediglich drei klassische Therapieverfahren (Psychoanalyse, Psychodynamische Verfahren, Verhaltenstherapie) als Kassenpflichtleistung anerkannt werden.
Wer wenig hat, darf davon profitieren:
Gesetzlich versicherten Einzelpersonen, Paaren, Familien mit niedrigem Einkommen und in schwieriger sozialer Situation lebend, biete ich eine Ermäßigung auf mein Honorar an. Sprechen Sie mich bitte bei Bedarf darauf an, wenn Sie z.B. Bezieher von ALG II (Hartz IV) sind, Grundsicherung oder eine Mindestrente beziehen...
Ich halte ein begrenztes Stundenangebot auch für Menschen in solchen Nöten bereit.
Dies könnte Sie zudem entlasten:
Aus steuerlicher Sicht können Selbstzahler nach § 33 EStG (Einkommenssteuer-gesetz) Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen (Sonderausgaben) bei der Einkommenssteuererklärung unter gewissen Bedingungen geltend machen. Zu den Sonderausgaben zählen neben Arzneimittelkosten u.a. auch die Behandlung bei Ärzten, Heilpraktikern, Krankengymnasten oder Psychotherapeuten, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Sprechen Sie diesbezüglich bei Bedarf ihren Steuerberater oder eine entsprechende Steuerfachkraft an.
(Quellen: BFH , Urteil vom 6.4.1990, BStBl 1990, Teil II Seite 432; Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.1.2005, – 3 K 2845/02 E)
Barbara Schlemmer - Diplom-Psychologin, Heilpraktikerin für Psychotherapie -
Lebacher Str. 31 - 66793 Saarwellingen - Telefon
Saarwellingen/Kreis Saarlouis/Saarland